Fördermöglichkeiten

Profiteren Sie von staatlichen Zuschüssen

Zuschüsse zu den Beratungskosten werden in vielen Fällen durch den Europäischen Sozialfonds gefördert. Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen, fehlen häufig Ressourcen, um langfristige Personal- und Finanzstrategien zu entwickeln. Hierbei unterstützen diverse Förderprogramme, die für viele unserer Beratungsleistungen genutzt werden können.

Bei allen Schritten des beratungsprozesses begleiten wir sie!

Beratungskostenzuschuss nach dem Programm „Förderung unternehmerischen Know hows“ des Bundes (BAFA-Förderung)

Das BAFA Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ gibt Unternehmen die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Beratungskosten zu beantragen.
Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die Laufzeit des Förderprogramms ist aktuell vom 01.01.2023 – 31.12.2026.
In diesem Zeitraum können Förderanträge zur Unternehmensberatung von Jung- und Bestandsunternehmen zu folgenden Beratungsschwerpunkten eine Unterstützung erhalten:

Allgemeine Beratungen zu allen

  • wirtschaftlichen
  • finanziellen
  • personellen und
  • organisatorischen Fragen der Unternehmensführung

Spezielle Beratungen für Unternehmen

  • die von Unternehmerinnen geführt werden
  • die von Migrant:innen geführt werden
  • die von Unternehmenden mit anerkannter Behinderung geführt werden
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund
  • zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeitende mit Behinderung
  • zur Fachkräftegewinnung und –sicherung
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz
Grundlagen der Förderung

Der Bund fördert Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Betriebe über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von maximal 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.

Der Beratungskostenzuschuss beläuft sich auf 50% der Beratungskosten, max. 1.500 Euro. Bei Jungunternehmen (max. zwei Jahre) beträgt der Zuschuss maximal 2.000 Euro. Für Beratungen zur Mitarbeiterbeteiligung sowie für Frauen und Migrant:innen kann der Zuschuss auch für eine weitere Beratung beantragt werden.

Beim Bundesamt sind wir mit der Beratungsnummer 124260 gelistet und haben langjährige Erfahrung in der geförderten BAFA-Beratung.

Erfahren Sie mehr zum Förderprogramm auf der Seite der BAFA.

Neues Förderprogramm Seit Herbst 2023

Anknüpfung an das Erfolgsprogramm uWM

Mit seinen Inhalten knüpft INQA-Coaching an das Programm unternehmensWert:Mensch(uWM) sowie an den Programmzweig uWM plus an, bei dem die Digitalisierung thematischer Schwerpunkt ist. Mithilfe der verschiedenen Programme können Unternehmerinnen und Unternehmer gemeinsam mit ihren Beschäftigten passgenaue Lösungen erarbeiten, um Fachkräfte zu sichern, Gesundheitsthemen anzugehen oder die Chancengleichheit zu fördern. Um neue Themen einzubinden, wurde das Programm erweitert. Durch uWMplus konnten Unternehmen seit 2017 eine maßgeschneiderte Förderung im Bereich Digitalisierung erhalten.

Neues Förderprogramm INQA-Coaching

Schneller, weiter, digitaler: Die Arbeitsrealität wandelt sich auch in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) rasant. Für viele Betriebe ist es eine Herausforderung, bei diesem Tempo mitzuhalten. Hier greift INQA-Coaching bei Bedarf unter die Arme: Basierend auf Praxiserfahrungen vorheriger Beratungsprogramme unterstützt INQA-Coaching Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten passgenaue Maßnahmen für das eigene Unternehmen zu finden. Die flexible Beratung nutzt hierzu Digitalisierungsstrategien unter Anwendung agiler Methoden. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können für die Betriebe übernommen werden: Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Wir halten Sie auf dem Laufenden, wie INQA-Coaching zum Leben erwacht und bleiben Sie gespannt auf den offiziellen Programmstart im Sommer 2023.

Text folgt.

Vorgehensweise

  1. Vorgespräch zur aktuellen Firmensituation und Bedarfsermittlung
  2. kostenfreie Online-Antragsstellung durch die Miterfolg GmbH
  3. Bewilligungsbescheid vom Bundesamt innerhalb weniger Tage
  4. auf Sie abgestimmte Beratungsdurchführung
  5. Unterstützung bei der Einreichung Ihrer Unterlagen
  6. die BAFA überweist Ihnen den Zuschuss auf Ihr Konto