Kapital- und Erfolgs-Beteiligung

Die materielle Mitarbeiterbeteiligung umfasst im Wesentlichen die Kapitalbeteiligung und die Erfolgsbeteiligung. In angreznden Bereichen kommen das Mitarbeiterguthaben, die Entgeltumwandlung und das Wertguthaben hinzu.

Miterfolg als starker Partner

Mit unserem Leistungs- und Kompetenzspektrum decken wir alle wesentlichen Schritte ab, die Sie zu Ihrem Mitarbeiterbeteiligungsmodell führen. Vertrauen sind die grundlegenden Voraussetzungen für die erfolgreiche Einführung eines Modells der Mitarbeiterbeteiligung. Unsere Experten bieten hierfür die Gewähr. Sie sind bekannt für ihre Seriosität, ihre umfassende Fachkompetenz und ihre praktischen Erfahrungen; alles Garanten für eine effiziente, individuelle Beratung und erfolgreiche Seminare.

Beteiligungsformen

Die Miterfolg-Kapitalbeteiligung ist das Ergebnis eines von uns individuell gestalteten Beratungsprozesses. Haben Sie schon darüber nachgedacht, Ihre Mitarbeitenden stärker an das Unternehmen binden zu wollen, vielleicht durch eine mögliche Beteiligung am Kapital? Mitarbeitende können in unterschiedlichen Formen am Kapital des Unternehmens beteiligt werden.

Zielsetzung
  • Mitunternehmertum, Effizienz und höhere Produktivität
  • Variabilisierung der Personalkosten („atmendes Unternehmen“)
  • Langfristige Bindung guter Mitarbeitenden
  • Unterstützung langfristigen mitunternehmerischen Denkens und Handelns
  • Optimierung von Steuern und Sozialversicherung
  • Nutzung staatlicher Fördermaßnahmen
  • Beteiligung der Mitarbeiter an der Wertsteigerung
  • Schaffung und Erhaltung von (Eigen-) Kapital, Verbesserung der Eigenkapitalquote
  • Schaffung und Erhaltung von Liquidität
  • Vorbereitung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge
Vorgehen

Zunächst erarbeiten wir die Ziele, die Sie mit dem Beteiligungsmodell erreichen möchten. Darüber hinaus bewerten wir, welche Rahmenbedingungen im Unternehmen bestehen und welche Auswirkungen durch das Modell zu erwarten sind. In einer ersten Modellskizze hinterfragen wir all diese Faktoren und stellen Ihnen unsere Einschätzungen und Vorschläge zur Verfügung. Mit Argumentationshilfen aus dieser Modellskizze werden die Eckpunkte mit den Betroffenen (allen bzw. Meinungsführenden oder Betriebsrat) i.d.R im Rahmen eines Workshops, diskutiert. Konkrete steuer-, arbeits- und gesellschaftsrechtlich abgesicherte Vertragstexte erarbeiten wir mit kooperierenden Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

Formen der Kapitalbeteiligung
  • Eigenkapitalbeteiligung (gesellschaftsrechtlich)
    direkt an der Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) oder der Personengesellschaft (bspw. KG) oder
    indirekt über eine Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft
  • Mezzanine Beteiligung (schuldrechtlich)
    über stille Beteiligung oder Genussrechte
  • Fremdkapitalbeteiligung (schuldrechtlich)
    über Mitarbeiterdarlehen, Schuldverschreibungen oder Mitarbeiterguthaben
  • Die Kombination mit einer Erfolgsbeteiligung ist möglich und häufig sinnvoll

Die Miterfolg-Erfolgsbeteiligung ist das Ergebnis eines von uns individuell gestalteten Beratungsprozesses. Haben Sie schon darüber nachgedacht, Ihre Mitarbeitenden stärker an das Unternehmen binden zu wollen, vielleicht durch eine mögliche Beteiligung am Erfolg? Dies ist mit fixen und flexiblen Anteilen am Gesamteinkommen des Mitarbeitenden möglich. Dabei ist der Anteil bei Führungskräften häufig höher als bei anderen Mitarbeitenden. Ein Teil des variablen Anteils kann an individuelle Zielerreichungen des Mitarbeitenden gekoppelt werden, die in jährlich stattfinden Mitarbeiterförder- und Zielerreichungsgesprächen definiert werden.

Zielsetzung
  • Mitunternehmertum, Effizienz und höhere Produktivität
  • Variabilisierung der Personalkosten („atmendes Unternehmen“)
  • Outputgrößen (Markt) fließen in die Entlohnung ein
  • „Den Bären erlegen“ und „das Fell verteilen“ – in dieser Reihenfolge
  • Erfolgsbeteiligung finanziert sich von selbst!
  • Langfristige Bindung guter Mitarbeitenden
  • Unterstützung langfristigen mitunternehmerischen Denkens und Handelns
Vorgehen

Zunächst erarbeiten wir die Ziele, die Sie mit dem Beteiligungsmodell erreichen möchten. Darüber hinaus bewerten wir, welche Rahmenbedingungen im Unternehmen bestehen und welche Auswirkungen durch das Modell zu erwarten sind. In einer ersten Modellskizze hinterfragen wir all diese Faktoren und stellen Ihnen unsere Einschätzungen und Vorschläge zur Verfügung. Mit Argumentationshilfen aus dieser Modellskizze werden die Eckpunkte mit den Betroffenen (allen bzw. Meinungsführenden oder Betriebsrat) i.d.R im Rahmen eines Workshops, diskutiert. Konkrete steuer-, arbeits- und gesellschaftsrechtlich abgesicherte Vertragstexte erarbeiten wir mit kooperierenden Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.
Zur Einführung von Zielvereinbarungen bieten wir einen separaten Workshop an.

Inhalte

Festlegung des maßgeblichen Erfolges als Basis für die Erfolgsbeteiligung:

  • Umsatz / Gesamtleistung
  • Rohertrag / Deckungsbeitrag I
  • Definierte Deckungsbeitragsgrößen
  • EBITDA, EBIT
  • Ausgewiesener Gewinn (Handelsbilanz, Steuerbilanz, IFRS), ggfs. mit Korrekturen, ggfs. unter Berücksichtigung früherer Verlustphasen, ggfs. unter Berücksichtigung eines Mindestgewinns bzw. einer Mindestverzinsung.
  • Rendite
  • Projekterfolg
  • Zielerreichungsgrad
  • Kennzahlen bzw. Kennzahlenbündel (Reklamationen, Kundenzufriedenheit, Marktanteil, Preise, Produktivität, Krankenstand, Auszeichnungen …)
  • Kosteneinsparung
  • Wertzuwachs Investition

Wollen Sie Ihre eigenen Mitarbeitenden stärker an Ihr Unternehmen binden und die Arbeitszeit familien- und lebensarbeitsphasengerecht gestalten? Ihre Mitarbeitenden können mit diesem Modell aus sämtlichen Vergütungsbestandteilen, Arbeitszeit, Urlaubsansprüchen, etc. Freistellungsphasen aufbauen. Die Kombination mit einer Erfolgsbeteiligung ist möglich und häufig sinnvoll.

Das so angesparte Wertguthaben ist insolvenzgesichert und bei Arbeitgeberwechsel übertragbar. Eine Werterhaltungsgarantie ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Arbeitslosigkeit erfolgt keine Anrechnung des angesparten Guthabens auf Leistungen der Bundesagentur für Arbeit.

Zielsetzung
  • Gestaltung von Vorruhestand und Altersteilzeit
  • Flexible Reduzierung der Wochenarbeitszeit
  • Lohnfortzahlung in Freistellungsphasen
  • Geringere Fehlzeiten
  • Chance zum Wissenstransfer Alt -> Jung
  • Jobtransfer und Personalentwicklung durch Qualifizierung
  • Absicherung der gesetzlich vorgeschriebenen Freistellungsphasen (Erziehung, Pflege, Teilzeit)
  • Höchste Flexibilität der Lebensarbeitszeit
  • Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Vorgehen

Im Vorfeld der Einführung eines Wertguthaben-Modells steht ein eintägiger Workshop mit Geschäftsleitung, Personalverantwortlichen und Arbeitnehmendenvertretung. In einer ersten Modellskizze hinterfragen wir all diese Faktoren und stellen Ihnen unsere Einschätzungen und Vorschläge zur Verfügung. Mit Argumentationshilfen aus dieser Modellskizze werden die Eckpunkte mit den Betroffenen (allen bzw. Meinungsführenden oder Betriebsrat) i.d.R im Rahmen eines Workshops, diskutiert. Konkrete steuer-, arbeits- und gesellschaftsrechtlich abgesicherte Vertragstexte erarbeiten wir mit kooperierenden Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.
Zur Einführung von Zielvereinbarungen bieten wir einen separaten Workshop an.

Inhalte des Workshops
  • Auswahlkriterien für die Insolvenzsicherung
  • Werterhaltungsgarantie
  • Insolvenzsicherung
  • Übertragbarkeit
  • Keine Anrechnung bei Arbeitslosigkeit
  • Mittelherkunft
  • Mittelverwendung
  • Dotierung der Zeitkonten
  • Einzelvertrag / Betriebsvereinbarung / Tarifvertrag

Die Entgeltumwandlung ist mit der Erfolgsbeteiligung Ihrer Mitarbeitenden kombinierbar. Die nach dem betriebsindividuell geregelten Verfahren der Erfolgsbeteiligung ermittelten persönlichen Erfolgsanteile werden an die Mitarbeitenden nicht ausbezahlt, sondern im Rahmen einer Entgeltumwidmung zur Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung verwendet.

Ihre Mitarbeitenden erhalten für den umgewidmeten Brutto-Erfolgsanteil eine wertgleiche Versorgungszusage. Damit ist auch ein gewinnorientiertes System der Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung gestaltbar, das den Mitarbeitenden einen jährlichen Baustein für die Altersversorgung zuführt.

Charakeristikum von Investivkapital-Beteiligungsformen bzw. Modellen mit nachgelagerter Besteuerung ist, dass der Zufluss, und damit gleichzeitig auch die Besteuerung, von Entgeltbestandteilen auf einen späteren Zeitpunkt verlagert wird.

In der Summe werden im Wesentlichen zwei Effekte erreicht:
a. in der Gegenwart sinkt die absolute und relative Steuerbelastung. Dies resultiert dadurch,dass das Besteuerungsvolumen gemindert und, aufgrund der progressiven Ausgestaltung des deutschen Steuersystems, der relative Steuersatz gesenkt wird.
b. in der Zukunft wird eine maximale steuerliche Wirkung dann erzielt, wenn der Mitarbeitende / Steuerschuldende zum Auszahlungszeitpunkt einem geringeren Steuersatz (z.B. als Rentner) unterliegt.

Darüber hinaus genießen Mitarbeitende und das arbeitgebende Unternehmen einen Vorteil im Bereich der Sozialversicherungsabgaben. Da die Sozialversicherungsträger sich hinsichtlich des Zuflusses an die Handhabung im Bereich der Besteuerung anlehnen, werden Beiträge erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig. Summa summarum hat die Verlagerung des Zuflusses so mit einen positiven Liquiditätseffekt für Mitarbeitende und Arbeitgebende zur Folge.

Hier handelt es sich um ein durch uns entwickeltes und durch ein hoheitliches Urteil des Bundesfinanzhofes bestätigtes Beteiligungsmodell.

Mitarbeiter-Guthaben stellen eine Sonderform investiver betrieblicher Zuwendungen (meist in Form der Gewinn-Beteiligung) an beteiligungsberechtigte Betriebsangehörige dar. Die Guthaben entstehen dadurch, dass Sonderzuwendungen dem Mitarbeitenden auf ein Beteiligungskonto gutgeschrieben werden, die weder den Charakter einer gesellschaftsrechtlichen Einlage erhalten noch Darlehensforderungen an das Unternehmen darstellen.

Weiteres Charakteristikum ist, dass die Mitarbeitenden für eine bestimmte Dauer in keiner Weise, auch nicht in Form einer Beleihung oder Verpfändung, über die Guthaben verfügen dürfen.

Wertguthaben sind eine Beteiligungsform, die auf den Grundlagen der Lebensarbeitszeitkonten basiert. In Wertguthaben können, von bestimmten Mindestgrenzen abgesehen, sämtliche Entgeltbestandteile eingebracht werden. Die Thematik der Wertguthaben ist komplex und basiert auf Veränderungen in den letzten Jahren im Sozialgesetzbuch. Zur besseren Verständlichkeit halten wir einen zweiseitigen FAQ-Katalog für Sie auf Anfrage bereit, der Ihnen erste Fragen beantworten kann.

Projektablauf

1. Vorstellungsphase

Sie lernen uns und unsere Berater in einem ersten, unverbindlichen und natürlich kostenfreien Gespräch kennen. Wir besprechen einige Details zu Ihren Beweggründen, Ihren angestrebten Zielen, Unternehmensinformationen und beantworten Ihre Fragen.

2. Angebotsphase

Wir unterbreiten Ihnen ein maßgeschneidertes Angbeot als ganzheitliches Einführungskonzept, die partnerschaftliche Unternehmensführung und die materielle/immaterielle Komponente berücksichtigend. In den Mittelpunkt des Prozesses der Modellfindung stellen wir Ihre Mitarbeitenden als Hauptakteure. Hierbei überprüfen wir auch, ob für Ihr Anliegen ein geeignetes Förderprogramm existiert und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.

3. Umsetzungsphase

Unser Beratungsprozess basiert auf einander abgestimmten Modulen, mit denen Schritt für Schritt das maßgeschneiderte, individuelle Mitarbeiterbeteiligungsmodell entsteht, denn es soll Ihren Unternehmenserfolg mittragen. Durch die regionale Nähe und das breite interdisziplinäre Fachwissen können wir schnell und kompetent agieren.

4. Nachhaltige Betreuung

Sowohl in der Einführungsphase wie auch bei der anschließenden Begleitung legen wir sehr großen Wert darauf, dass Sie praktizieren zu können.